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Förderberatung

 AMS: Förderung der Lehrlingsausbildung

Förderungswerber:
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. Vorlehrlinge auszubilden, erhalten. Bundesdienststellen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderungszweck:
Förderung der Lehrlingsausbildung in Österreich

Förderungsgegenstand:
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, von Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, von Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann, von Lehrlingen, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben, und von Vorlehrlingen.

Art und Ausmass der Förderung:
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Vorlehre (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt.

Einreichung:

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich des zu fördernden Lehrlings gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses bzw. des Vorlehrverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt

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