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22. November 2011

Bewilligungsfreie Errichtung von Solar- und Kleinwindkraftanlagen gefordert

  • Wolfgang Reiter Pressebild © Petra Spiola

Wirtschaftsparlament beschließt zwei Anträge des SWV Salzburg.

In den derzeit geltenden Bestimmungen des Baupolizeigesetzes sind bei der Errichtung von Solaranlagen auf Hausdächern Einschränkungen gegeben. Der Salzburger Landtag hat bereits im September 2009 einen Antrag beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Solaranlagen, die nicht parallel zur Dachfläche montiert werden bzw. auf dieser aufliegen, unter bestimmte Voraussetzungen von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden. Die Landesregierung ist bis dato jedoch säumig.

 

Um im Zuge von Haussanierungen, Neu- und Umbauten die Attraktivität zum Weg für erneuerbare Energie zu steigern, hat der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Salzburg (SWV), Komm.Rat Wolfgang Reiter, an das Wirtschaftsparlament Salzburg einen Antrag gestellt. Darin sollen die zuständigen Regierungsmitglieder im Land Salzburg aufgefordert werden, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine bewilligungsfreie Errichtung von Solaranlagen zu schaffen, auch wenn sie nicht dachgleich, sondern geneigt ausgerichtet, errichtet werden. Dieser Antrag wurde von den Delegierten des Wirtschaftsparlaments in der Sitzung vom 22. 11. 2011 genauso angenommen, wie die Forderung des SWV Salzburg, eine Bewilligungsfreistellung für Kleinwindkraftanlagen zu erwirken.

 

Denn auf Grund der Bestimmungen im Baupolizeigesetz sind im Bundesland Salzburg Kleinwindkraftanlagen ausnahmslos bewilligungspflichtig. In einigen Fällen ist darüber hinaus auch eine Bewilligung der Naturschutzbehörde notwendig. Im benachbarten Oberösterreich sind unter bestimmten Voraussetzungen solche Anlagen sogar bewilligungsfrei. Nur eine Anzeigenpflicht besteht für Kleinwindkraftanlagen ab einer Höhe von zehn Metern. Komm.Rat Wolfgang Reiter dazu:„Um den energiepolitischen Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, bedarf es nicht nur eines effizienten und sparsamen Umgangs mit Energie, sondern auch eines Ausbaus regenerativer, alternativer Formen der Energiegewinnung. Kleinwindkraftanlagen stellen eine günstige Form der Energiegewinnung dar und tragen auch zur Reduktion von Treibhausgasen bei. Durch die derzeitige notwendige Bewilligungspflicht werden InteressentInnen allerdings unnötige bürokratische Hürden in den Weg gelegt, wodurch gerade Privathaushalte von der Errichtung solcher Anlagen absehen." Mit der Beschlussfassung der beiden Anträge erhofft sich der Präsident des SWV-Salzburg, dass Bewegung in die Sache kommt und es bald einfacher wird, Solaranlagen oder Kleinwindkraftanlagen unter bestimmten Voraussetzungen ohne bürokratische Hindernisse zu errichten.

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