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20. September 2011

Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Land Salzburg stärkt heimische Wirtschaft

  • Wolfgang Reiter Pressebild © Petra Spiola

Hinsichtlich der Wahrung der Chancen der Klein- und Mittelbetriebe bezüglich der Vergabe von Aufträgen durch das Land Salzburg wurde über Betreiben des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Salzburg (SWV-Antrag an das Wirtschaftsparlament im Oktober 2010) und der Wirtschaftskammer Salzburg ein gemeinsamer Fairness-Katalog erstellt. Dieser Katalog hat nun in einer Grundsatzerklärung des Landes Salzburg seinen Niederschlag gefunden.

 „Mit der Erfüllung unserer Forderungen wird ein weiterer Schritt zur Stärkung der heimischen Wirtschaft - und hier vor allem für das Bau- und Baunebengewerbe - vollzogen", so Komm. Rat Wolfgang Reiter, Präsident des SWV Salzburg. Damit direkt verbunden ist auch eine Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen unserer gut ausgebildeten Fachkräfte. „Ein besonderer Nebenaspekt ist das Verbleiben der Steuern im Lande, wenn heimische Betriebe die Gelegenheit bekommen, die Aufträge erhalten", freut sich Komm.Rat Reiter und bedankt sich bei allen Beteiligten für die sachliche und faire Zusammenarbeit bei der Erstellung des Fairness-Kataloges.

 

Das Land Salzburg wird auch weiterhin im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter bestimmten Voraussetzungen von den Möglichkeiten einer Einzelauftragsvergabe im Wege der Direktvergabe Gebrauch machen. Wenn kein sachlicher Grund entgegensteht, ermöglicht das Land künftighin auch das Einreichen von Angeboten in der Form von Bietergemeinschaften. Damit bleibt auch für die KMUs die Möglichkeit, gegenüber den „Großen" zu bestehen. Eignungs- und Auswahlkriterien werden je nach sachlicher Möglichkeit festgesetzt, um keine zusätzlichen Barrieren für Jungunternehmer zu schaffen.

 

Weitere Zuschlagskriterien bei künftigen Vergaben im öffentlichen Bereich sind:

•·        Beschäftigung von Personen unter bestimmten Voraussetzungen wie Frauen, Lehrlinge, ältere ArbeitnehmerInnen, Langzeitarbeitslose;

•·        Servicenähe (die kurzfristige Verfügbarkeit durch Ortsnähe);

•·        die Berücksichtigung von Umwelteigenschaften wie eben kurze Anfahrtswege ect..

 

Sollte es dennoch auf Grund spezifischer Voraussetzungen zu einer Vergabe an einen Generalunternehmer kommen, werden die Subunternehmer durch einen Vertragspassus vor gesetzes- und sittenwidrige Klauseln geschützt.

 

 

Rückfragehinweis:

Komm.Rat Wolfgang Reiter

0676/690 29 18

 

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